Rehasportverordnung
Der Hausarzt oder auch der Facharzt stellt diese Verordnung aus. Anträge dafür gibt es auch bei mir. In der Regel werden 50 Übungseinheiten verordnet, die innerhalb von 18 Monaten durchzuführen sind. Dabei sollte in der Regel 2 Mal pro Woche am Rehasport teilgenommen werden, um entsprechende Ergebnisse zu erzielen.
Da eine Rehasportverordnung das Heilmittelbudget des Arztes nicht berührt, gibt es hier keine Einschränkungen wie z.B. bei Krankengymnastik oder Massage!
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Bei einer vorliegenden Verordnung über Rehabilitationssport übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für zunächst 50 Übungseinheiten. Der Rehasportantrag muss jedoch vor Beginn des Rehasportes von der Krankenkasse genehmigt sein.
Sobald diese Genehmigung vorliegt können Sie nach vorheriger Absprache in einer meiner Gruppen mit dem Training beginnen.
Haben Sie zusätzlich eine Vereinsmitgliedschaft bei mir, vereinbaren Sie zunächst mit mir einen Termin zur Eingangsanalyse, bei der das Trainingsprogramm und die geeigneten Gruppen festgelegt werden. In regelmäßigen Abständen wird dann in weiteren Kontrollterminen Ihr Trainingsprogramm an Ihre Gesundheitsfortschritte angepasst.
Einen Antrag zur Kostenübernahme für Rehabilitationssport finden Sie im Downloadbereich.